AGB

Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Spediteurs werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 – soweit nachstehend keine abweichende Regelung getroffen wird.

 

Gutschriftverfahren:

Abweichend von Ziffer 18 ADSp 2017 gilt hinsichtlich der Bezahlung der Vergütung des Spediteurs folgendes:

Eine Zahlungsabwicklung im Gutschriftenverfahren wird ausdrücklich vereinbart. Der Spediteur stellt dem Auftraggeber keine Rechnung.

Die vereinbarte Vergütung wird dem Spediteur durch Gutschrift gemäß den genannten Zahlungsmodalitäten im Frachtauftrag gewährt, nachdem er die quittierten Nachweisdokumente im Original über den Abschluss des Auftrages (z. B. Lieferscheine und sonstige Ablieferungsnachweise) vollständig an uns übermittelt hat.

 

GPS-Ortung:

Der Spediteur setzt für unsere Aufträge ausschließlich Fahrzeuge mit funktionsfähiger, durchgehend aktivierter GPS-Ortung ein und teilt uns auf Anforderung jederzeit den aktuellen Standort des Fahrzeugs mit. Diese Verpflichtung gilt auch für von ihm eingesetzte Dritte. Fahrzeuge ohne aktive Ortung dürfen für unsere Aufträge nicht eingesetzt werden.

Ein Verstoß berechtigt uns, den Auftrag fristlos zu kündigen und den Transport anderweitig zu vergeben. Darüber hinaus haftet der Spediteur für alle Schäden und Mehrkosten, die auf den Einsatz eines Fahrzeugs ohne aktive Ortung zurückzuführen sind oder deren Aufklärung dadurch verhindert oder erschwert wird – insbesondere für Such- und Ermittlungskosten, Ersatzbeschaffung sowie Ansprüche unserer Auftraggeber, von denen er uns freistellt. Auf Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen nach den ADSp 2017 kann er sich insoweit nicht berufen.

 

Hinweis:

 Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf 1,25 Mio € je Schadenfall sowie 2,5 Mio € je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg beschränken.

 

Gerichtsstand:

 Gerichtsstand für beide Teile ist Karlsruhe.

 

Ergänzend zu unseren AGBs verweisen wir auf unsere  ADSp .